Nix dazugelernt

oder auch

LEGAL, ILLEGAL, SCHEIXXEGAL

So kann man verstehen, was sich rund um die Munsteraner Wölfe und den offiziellen Umgang mit ihnen in den vergangenen Wochen abgespielt hat und jetzt auf politischer Ebene zu kochen beginnt.

Wurde doch freudestrahlend berichtet, dass es recht schnell gelungen sei, zwei Jährlingswölfe aus diesem Rudel zu fangen und zu besendern, um deren unbotmäßigem Verhalten gegenüber der ihnen so wohlgesonnenen Landbevölkerung auf die Schliche zu kommen. Was lag näher, als sich dazu Sachverstandes aus Sachsen zu bedienen, wo es bekanntlich schon etwas länger Wölfe und wo es ein Unternehmen gibt, welches seit Jahren vom Geschäftsmodell „Wolf“ lebt.

Dass dieses Geschäftsmodell spätestens seit dem Frühjahr 2013 Imageverluste zu verzeichnen hatte, war dabei in Vergessenheit geraten oder nicht relevant. Da hatte man Wolfsfähen in der Zeit der Welpenaufzucht zur Besenderung gefangen und es sich in der folgenden medialen Diskussion herausgestellt, dass hierfür Fallen eingesetzt wurden, die nach deutschen Recht als verbotene Tellereisen anzusehen sind. Hinzu kam, dass eben diese sog. „soft catch traps“ nach einer Anfrage aus Spanien zum Einsatz für Forschungszwecke an die EU-Kommission dort eindeutig als unzulässig erachtet wurden. Die Spanier haben daraufhin auf die Verwendung dieser Fallen verzichtet. Der Vorgang wurde seinerzeit nicht nur in der wolfszone.de intensiv begleitet.

Die sächsischen Justiz entschied später, dass ja niemand in böser Absicht gehandelt habe und stellte ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein, ohne dass der rechtliche Sachverhalt eindeutig geklärt war.

Über die Funktionsweise der jetzt in NDS eingesetzten „belisle foot snare“ kann man sich in diesem Youtube Video informieren. Wer die Funktionsweise dieser Geräte ohne die Begriffe „Tellereisen“ und „Schlinge“ erklären kann, hat zumindest sprachlich eine gute Leistung erbracht.

Wohl dem einfachen Bürger oder gar Jäger, dem in ähnlicher Sache die Staatsgewalt mit solchem Wohlwollen begegnet. Darf dies in Naturschutzsachen oder gar in Verbindung mit dem Wolf möglich sein????

Es BILDe sich ein jeder seine Meinung, wie so etwas endet.

Doch zurück nach Niedersachsen.

Zwei parlamentarische Anfragen

und ein Zeitungsartikel im Bremer Weser Kurier brachten an den Tag, dass man wie seinerzeit in Sachsen erneut fröhlich nach Gutsherrenart entschieden und gehandelt hat. Dass und wie viele Gesetze es rund um Tier- und Artenschutz, noch dazu bei einer streng geschützten Art wie dem Wolf zu beachten gibt, sollte Fachleuten, die ihr täglich Brot mit dieser Spezies verdienen, eigentlich bekannt sein. Wenn diese Fakten einem verbotsgewöhnten grünen Umweltminister und seinem Stab nicht geläufig waren – mal sehen, ob sie lernfähig sind. Sich ob fehlender Genehmigungen (eine Besenderung ist ein genehmigungspflichtiger Tierversuch) auf eine “Gefahr im Verzuge“ zu berufen, nachdem quer durch Niedersachsen über Wochen Wölfe durch Risse und Annäherung an Menschen auffällig waren, dehnt den Begriff des Verzuges beeindruckend.

Den handelnden Behörden sei in Teilen ihre Überforderung zu Gute gehalten. Den gerufenen „Experten“ die, siehe oben, in ähnlicher Lage bereits exakt gleiche Fehler begingen, sind diese mildernden Umstände nicht zuzubilligen. Es bleibt abzuwarten, wie die an diesem Vorgang beteiligten Akteure diesmal eine salomonische Lösung finden, um sich aus dem Dschungel der teilweise selbst geschaffenen Rechtsvorschriften zu befreien.

Es verspricht spannend zu werden!

Getreu der alten Lebensweisheit der APO aus den 60ern geht es wohl weiter nach dem Motto:

LEGAL, Illegal,Scheixx…….